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AGB

1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
NEZEO Systems, Inhaber: Hamdi Özen, Burgstraße 7, 51674 Wiehl
– im Folgenden „Auftragnehmer“ –
und dem jeweiligen Vertragspartner – im Folgenden „Auftraggeber“ – über Dienstleistungen und Leistungen im Bereich Automatisierungstechnik, SPS-Programmierung, Visualisierung, Netzwerktechnik, Service und Beratung.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen und Werkleistungen im Bereich Automatisierungstechnik, insbesondere SPS-Programmierung, Visualisierungssysteme (HMI/SCADA), Netzwerktechnik, Modernisierung/Retrofit sowie Service- und Beratungsleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3. Angebote und Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Preis. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen, die für die Durchführung der Leistungen erforderlich sind.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Leistungszeit und Verzögerungen
(1) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Leistungszeit angemessen.

7. Abnahme
(1) Soweit es sich um Werkleistungen handelt, erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber nach Fertigstellung.
(2) Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

10. Urheberrechte
(1) An allen erstellten Programmen, Dokumentationen und Unterlagen behält der Auftragnehmer das Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.

11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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